Liebe Kolleginnen und Kollegen,
spricht man über Chancengleichheit am Arbeitsplatz, denkt man an §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und an das Grundgesetz. Wie aber ist es mit transidenten Menschen, die leider immer noch vielfach mit erheblichen Problemen am Arbeitsplatz, z.B. durch Mobbing, rechnen müssen.
Transidente Menschen wollen als ganz normale Mitglieder der Gesellschaft behandelt werden und benötigen keine Sonderbehandlung.
